Die Tarifgemeinschaft TQZ
Über die Tarifgemeinschaft
Die Tarifgemeinschaft Qualitätsorientierter Zeitarbeitsunternehmen TQZ besteht seit 2011. Sie ist ein Zusammenschluss von Personaldienst-leistern mit dem einzigen Zweck, wirksame Tarifverträge in der Personaldienstleistung abzuschließen und zu betreuen. Die abgeschlossenen Tarifverträge können ausschließlich von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden.
Infos zur Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen und wird mit der Zusendung der Mitgliedsurkunde durch die TQZ wirksam. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres wird nach Begleichung des Mitgliedsbeitrags eine aktuelle Mitgliedsurkunde ausgestellt, die einzig als Nachweis einer bestehenden Mitgliedschaft dient.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2025 jährlich 420,00 € und ist nach Aufforderung durch die TQZ spätesten zum 15. Januar eines neuen Kalenderjahres zu leisten. Wird bis zu 15. Februar eines neuen Kalenderjahres kein Mitgliedsbeitrag geleistet, endet die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund automatisch am 31.03. März des gleichen Jahres.
Eine Mitgliedschaft kann ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.