Norbert Fuhrmann

 

...geboren in Duisburg, gehört als bestellter Sachverständiger seit Jahrzehnten zu den anerkannten TOP-Experten der Personaldienstleistung. Durch seine Ideen und  Initiativen  hat er in den letzten 25 Jahren die Branche mit ihren gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen  nachhaltig wie kein anderer geprägt.  So führte die von ihm initiierte Weimarer Erklärung 2002 zur deutlichen Entschärfung der restriktiven Bedingung des AÜGs.

 

Er entwickelte 1998 die Idee, durch Tarifverträge der Branche mehr Attraktivität für Bewerber und Entleiher zu verschaffen und somit mehr Umsatz zu generieren. Dies führte 1999 bekanntlich zum ersten Tarifvertrag für extern Beschäftigte in der Branche. Die IG Metall fand sich erst  nach einigem Zögern bereit, mit ihm einen  Tarifvertrag zu verhandeln und abzuschließen. 

 

In der Branche, besonders seitens der multinational tätigen Firmen, lehnte man diese innovativen Ideen ab. 2004 wurden Tarifverträge in der Branche zur Pflicht. Als Architekt des ersten Verbandstarifvertrag (IGZ) zeichnete er sich hier aus.

 

Durch seine Initiativen und Strategien öffnete er neue Kundenbranchen für die bis dato wenig bedeutende Zeitarbeit. So entstand ab 2004 der größte Wachstumsschub für die Branche (von 288.000 bis auf 1 Mio. Zeitarbeitnehmern). 

 

Somit waren seine nachhaltigen Ideen und Aktivitäten der GameChanger für die Branche. 

 

Da die Überlassung von Zeitsbeschäftigten in fast allen Branche stattfand, war der Einstiegslohn der Zeitarbeit für weite Teile der Wirtschaft  seiner Meinung auch als allgemeiner Mindestlohn relevant. Somit setzte er sich seit 2004 - als einer der Ersten -vehement für die Einführung eines allgemeinen Mindestlohn ein.

 

Als  Mitbegründer des PremiumTarifvertrags tarifplus+ schaffte er es, 2011 den ersten bundesweit geltenden Flächentarif in der Zeitarbeitsbranche zu realisieren, der keinen Lohnunterschied mehr zwischen Ost und West machte. 

 

 

Inzwischen gilt Norbert Fuhrmann schlechthin als der Taktgeber der Tarifpolitik der Zeitarbeit. 

 

Mit seien Ideen und Aktivitäten setzte er z.B. folgende Standards für die Branche:

  • Durch den ersten Tarifvertrag (Haustarifvertrag mit der IG Metall und Ver.di ) von 1999  wurde die Blaupause aller späteren Tarifverträge geschaffen. 
  • Mit der Architektur des Verbandstarifvertrags (IGZ) wurden die rechtlichen Grundlagen für die Abweichung vom gesetzlichen Equal Pay zementiert.
  • Erster Tarifvertrag 2012 mit Branchenzuschlägen als Weg zur EqualPay -Angleichung. Dieser Weg wurde für alle  Verbandstarife Pflicht.
  • Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch die Lohngleichheit Ost -West in 2011. Zehn Jahre sahen sich die Verbandstarife gezwungen diese Verantwortung auch tariflich zu vereinbaren. 
  • 2015 Erste tarifliche Equal Pay-Angleichung im Handwerksbereich.
  • 2018 Erster Tarifvertrag für Auszubildende in der Zeitarbeit.
  • 2019 Erster Tarifvertrag für intern Beschäftigte in der Zeitarbeit.