In 2021 stellten die Aufsichtsbehörden bei 4.596 Zeitarbeitsunternehen Verstöße gegen das AÜG fest.

 

 

Die von Bundesagentur für Arbeit BA und dem Zoll in 2021  festgestellten Verstöße  führten in:

 

584 Fällen zum Entzug/Versagung  der AÜ – Erlaubnis 

 

3.238 Fällen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die BA

 

751 Fällen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren durch den Zoll

 

23 Fällen zu Strafverfahren

 

Quelle: Bundestagsdrucksache 20/4150