Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer

 

 

 

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmer aktualisiert. 

 

Bitte darauf achten, dass das jeweils neuste Merkblatt muss jedem Leiharbeitnehmer

verpflichtend zusammen mit dem Arbeitsvertrag (ggf. in Muttersprache) ausgehändigt

wird. In dieser überarbeiteten Version  (https://t1p.de/r4w3) sind über eine Link

die gültigen Mindestlöhne einzusehen.