Die Anzahl der Insolvenzen bei den Personaldienstleistern hat sich gegenüber 2018 fast verfünffacht. Der Hintergrund: Die verlängerter Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nicht bei fehlender Liquidität. In der Pandemie reichen die liquiden Mittel vieler Unternehmen der Branche offenkundig nicht mehr aus.
Die Insolvenz eines Zeitarbeitsunternehmen birgt die Gefahr der Subsidiärhaftung für den Entleiher. Durch die Mithaftung für die korrekte Abführung von Sozialbeiträgen nach dem Entstehungsprinzip, entstehen erhebliche Risiken für die Kunden der Zeitarbeit. Selbst wenn die Insolvenz strategisch zur Restrukturierungen genutzt wird, besteht die Mithaftung der Entleiher.