Erlaubnisfreie Überlassung in der Corona-Krise - Eine ordnungspolitische Katastrophe?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist  Arbeitgebern darauf hin, dass  in der aktuellen Krisensituation auch kurzfristige, erlaubnislose Überlassungen von Personen möglich sind. In Manier eine Boulevardzeitung wird diese Entscheidung von einigen wie folgt kommentiert: „BMAS-Entscheidung ist für die Zeitarbeit eine ordnungspolitische Katastrophe!“

 

Dabei wird ausgeblendet, dass das bestehende AÜG grundsätzlich unter bestimmten Umständen eine erlaubnislose Überlassung  zwischen Arbeitgebern schon immer zuläßt, „wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG). Warum macht man dann erst jetzt "ein Faß auf"? Braucht man unbedingt Aufmerksamkeit?

 

Das BMAS weist  in der Krise auf die bestehende Gesetzesgrundlage wie folgt hin:

 

Wenn Sie keine Arbeitnehmerüberlassung durchführen, aber gelegentlich wegen der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unternehmen, die einen akuten Arbeitskräftemangel (in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, in der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen) haben, überlassen wollen, können Sie dies ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG tun (Quelle: BMAS)

 

Voraussetzung hierfür ist, dass

  •  die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Überlassung zugestimmt haben,
  • Sie nicht beabsichtigen, dauerhaft als Arbeitnehmerüberlasser tätig zu sein und
  • die einzelne Überlassung zeitlich begrenzt auf die aktuelle Krisensituation erfolgt.
  • Die so überlassenen Mitarbeiter müssen zwingend den Stammbeschäftigten im Einsatzbetrieb gleichgestellt werden.

Betriebe bzw. Unternehmen die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, müssen eigenverantwortlich/ selbst einschätzen, ob sie die erweiterten Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG erfüllen.

 

Fazit: Seriöse Berichterstattung bringen mehr Gehalt als reißerische Schlagzeilen!