Bei Beantragung einer unbefristeten Erlaubnis gilt seit einiger Zeit für die Prüfung der Aufsichtsbehörde das „Null-Fehler-Prinzip“. Die Zahlen der BA von 2018 machen dieses deutlich: 396 Firmen beantragten in 2018 eine unbefristete Erlaubnis. In 395 Fällen wurde dies wegen festgestellter Verstöße und einer negativen Zukunftsprognose abgelehnt. 387 Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer befristeten AÜ-Erlaubnis wurden 2018 abgelehnt. Somit sind über 780 Firmen bei Prüfungen durchgefallen (siehe Bundestags-Drucksache 19/9303).
Manche Stimmen aus Verbands- und Beraterkreisen behaupten, dass es "politisch gewollt" sei, keine unbefristeten Erlaubnis mehr zu vergeben. Wir zeigen, dass diese Interpretation nicht zutrifft: Durch professionelle Beratung und Begleitung haben bisher alle 3 von uns begleiteten Unternehmen die Prüfungen zur Erlangung der unbefristeten Erlaubnis bestanden und die unbefristete Erlaubnis auch bekommen.
Seit Anfang 2018 bieten wir unsere Projekt Scan4Safety auch bei Prüfungen zur Erlangung der unbefristeten Erlaubnis an. Ein halbes Jahr vor der anstehenden Prüfung checken wir alle prüfrelevanten Themen und begleiten das Unternehmen während der Prüfung.