Kosten für Pflegekräfte aus der Zeitarbeit in Kliniken werden ab 2020 nicht mehr in voller Höhe von den Krankenkassen erstattet

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD das MDK-Reformgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz soll der Streit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um die Abrechnung von Krankenhausleistungen entschärft werden. Dabei befasst sich das Gesetz  auch mit den Kosten für Pflegekräfte aus der Zeitarbeit.

 

Die Kosten für Pflegepersonal ohne direktes Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhaus sind im Rahmen des Pflegebudgets bis zur Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsentgelte für das Pflegepersonal mit direktem Arbeitsverhältnis berücksichtigungs-fähig. Sind die Kosten höher, bleibt das Krankenhaus auf dem Differenzbetrag sitzen. Auch die Kosten für die Zahlung von Vermittlungsentgelten und weiteren Entgelten für die Vermittlung (z. B. Provisionen) werden nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt.

Die politische Begründung: Damit sollen den „Fehlentwicklungen“ in der Pflege entgegengewirkt werden.